Küchenmesser im Reisegepäck erlaubt?

Das Küchenmesser im Handgepäck?

Eine sehr oft gestellte Frage im Bezug auf Küchenmesser, ist das Mitführen von Küchenmessern auf Reisen. Beispielsweise im Handgepäck bei Flugreisen. Während bei einer Autofahrt, vorallem innerhalb der EU, dies ohne Probleme möglich ist (Grenzen gibt es ja kaum noch), ist es im Flugzeug und bei der Zollabefertigung doch noch immer sehr problematisch.

Generell ist es so, dass sie ihr Kochmesser mitführen dürfen. Bei Flugreisen ist es jedoch in dem Koffer zu packen, welches auch abgegeben wird, niemals im Handgepäck aufbewahren! Im Koffer selbst ist, zur eigenen Sicherheit, angebracht, das Kochmesser separat zu verpacken und auch deutlich zu kennzeichnen, dass hier ein Küchenmesser drinnen ist.

Sollte der Zoll mal in den Koffer sehen wollen, bitte vorher eine Info an den Beamten, dass man sein Küchenmesser dabei hat. Hier ist es auch sehr ratsam, den Grund der Mitnahme gleich mitzuteilen. Um einer etwaigen möglichen Verzollung zu entgehen, ist sehr wirklich ratsam, den Kassenbeleg mit sich zu führen. Andernfalls könnte der Zöllner auf die Idee kommen, dass es sich um ein Messer handelt, welches im Ausland gekauft wurde.

Vor Reiseantritt ist es immer sehr klug, sich bei der Fluggesellschaft zu informieren. Außerdem sollten Landesübliche Gesetze nachgelesen werden. Im äußersten Fall ist der Kauf vor Ort wohl auch eine gute Option, sofern es sich nicht um besonders hochwertige Kochmesser handelt.


Die Webseite des deutschen Zoll kann sicherlich auch mit Rat und Tat bei Seite stehen und mehr Informationen zur Mitnahme eines Küchenmessers im Reisegepäck bieten.


Was im äußersten Notfall mit ihrem Küchenmesser passieren kann

Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass sie ihr Kochmesser nicht mitnehmen dürfen. Oft kann es dann, kostenpflichtig, am Flughafen abgegeben werden. Außerdem kann es zu einer Strafanzeige kommen, sofern man besonders exotische Messer mitführen will, die vielleicht sogar unter das Waffengesetz fallen könnten.

Also immer gut aufpassen und sich vor Reiseantritt bitte informieren! Wichtig auch: ich stelle hier nur ein paar Fakten da und bin selbst kein Anwalt und das hier ist auch keine Rechtsberatung – ich mache nur Kochmesser Tests :)

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